Die staatliche Fischerprüfung

Die staatliche Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz

Um einen rheinland-pfälzischen Fischereischein und eine Angelerlaubnis (Fischereierlaubnisschein) erwerben zu können, muss eine staatliche Fischerprüfung abgelegt werden. Eine Zulassung zur Prüfung erhält man erst mit der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.

Vereinfacht zusammengefasst bedeutet das …

  • ohne Vorbereitungslehrgang keine Fischerprüfung,
  • ohne bestandene Fischerprüfung keinen Fischereischein,
  • ohne Fischereischein keine Angelerlaubnis,
  • ohne Angelerlaubnis kein Angeln und keine Fische fangen.

Die Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz besteht aus zwei Abschnitten:

  1. Vorbereitungslehrgang durch einen Ausbilder bzw. ein Ausbilderteam der Bezirksverbände des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz (und sonstiger anerkannter Fischereiverbände in Rheinland-Pfalz).
  2. Staatliche Fischerprüfung über die zuständigen unteren Fischereibehörden (ansässig bei den Kreisverwaltungen der Landkreise und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte).

Die Lehrgänge werden meist im Frühjahr und Herbst von autorisierten Ausbildern der Fischereiverbände angeboten. Sie verlaufen in der Regel über mehrere Wochen oder Wochenenden und finden in Schulungsräumen, Fischerheimen, Schulen usw. statt.

Während der gesamten Lehrgangsdauer besteht nachgewiesene Anwesenheitspflicht. Der Vorbereitungslehrgang umfasst mindestens 35 Unterrichtsstunden (in der Praxis um 40 bis 42 Stunden) und behandelt die 5 theoretischen Sachgebiete:

  1. Allgemeine Fischkunde

Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter, Fischkrankheiten, Fischfeinde

  1. Spezielle Fischkunde

Unterscheidung der einheimischen Fischarten und Fischfamilien

  1. Gewässerkunde

Gewässertypen Fischregionen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Pflege der Gewässer, Gewässerverunreinigung

  1. Gerätekunde

Erlaubte und verbotene Fanggeräte, Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische

  1. Gesetzeskunde

Die Fischerei direkt betreffende Gesetze und Verordnungen

Zusätzlich werden der Gebrauch von Angelgeräten und das Behandeln von Fischen bzw. deren tierschutzgerechtes Betäuben und Töten vermittelt.

Die Prüfung

Die Anmeldung zur Fischerprüfung muss der zuständigen Unteren Fischereibehörde mitsamt den erforderlichen Unterlagen spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen. Die nichtöffentliche Prüfung wird durch die untere Fischereibehörde durchgeführt, grundsätzlich am ersten Freitag im Juni und Dezember.

Im schriftlichen Prüfungsverlauf werden innerhalb von max. 2 Stunden im Ankreuzverfahren 10 Fragen mit je 3 Antwortmöglichkeiten aus jedem der 5 Fachgebiete gestellt. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 7 Fragen je Fachgebiet richtig beantwortet sind. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Prüfungszeugnis.

Eine nichtbestandene Prüfung muss vollständig wiederholt werden, frühestens zum nächsten Prüfungstermin (6 Monate). Die Anzahl der Wiederholungen ist dabei nicht begrenzt.

Lehrgangsvoraussetzung

Bei rechtzeitiger Anmeldung können grundsätzlich alle Interessierten an den Lehrgängen teilnehmen.

Prüfungsvoraussetzung

  • Mindestalter 13 Jahre
  • Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
  • Pass, Personal- oder Kinderausweis
  • Schriftliche Prüfungsanmeldung bzw. Einladung zur Prüfung, Stundennachweis
  • Bescheinigung über die eingezahlte Prüfungsgebühr
  • Volle Geschäftsfähigkeit bzw. bei Minderjährigen die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht bei allen Fischereibehörden erforderlich)

Gebühren und Kosten

Lehrgang:    100 (Jugendliche) bzw. 150 Euro (Erwachsene) inkl. aller Schulungsmaterialien

Prüfung:       29 Euro

Vorbereitungskurse könnt Ihr HIER finden